Die REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) ist zum 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Das übergeordnete Ziel der Verordnung ist der bessere Schutz des Menschen und der Umwelt vor möglichen Risiken beim Umgang mit Chemikalien bei gleichzeitiger Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie. Dafür müssen alle in der EU hergestellten oder in die EU importierten Stoffe bei der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) registriert werden. Die Registrierung erfordert Angaben zu den Eigenschaften und den potenziellen Risiken dieser Stoffe.
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