Die Branchenregel: „Betonindustrie“ Teil 1: „Herstellung von Betonfertigteilen“

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), 10117 Berlin

Auf der Suche, welche arbeitsschutzrechtlichen Forderungen des Gesetzgebers beim Betrieb von Unternehmen einzuhalten sind, liest man immer wieder juristisch formulierte Texte, welche nicht unmittelbar verständlich erscheinen. Bei der Branchenregel „Betonindustrie“ Teil 1: „Herstellung von Betonfertigteilen“ ist eine verständliche, übersichtliche und somit handhabbare Regel entstanden. Sie soll in der Branche Akzeptanz finden und helfen Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Auch ist sie für den Unternehmer eine gute Unterstützung die geforderte Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und auch mit Hilfe dieser Regel seiner Unterweisungspflicht nachzukommen.

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