Am 4. April 2011 wurde die Verordnung Nr. 305/2011/EU („Bauprodukteverordnung“) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat so im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (27 Mitgliedsländer der Europäischen Union sowie Norwegen, Island und Liechtenstein) 20 Tage später, d. h. am 24. April 2011, offiziell in Kraft. Als „Verordnung“ gilt sie sofort in allen genannten Ländern, ohne dass eine Um set - zung in nationales Recht erforderlich ist. Die Verordnung ersetzt die sogenannte Bauprodukterichtlinie 89/106/EEC, die die rechtliche Grund - lage für die Vermarktung (also Markteinführung) von Bauprodukten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes bildet. Trotz des offiziellen Inkrafttretens am 24. April 2011 sind die meisten Punkte der Verordnung erst ab dem 1. Juli 2013 verbindlich. Dieses Datum ist für die Hersteller von Bauprodukten und deren Partner – Kunden, Zulieferer, nationale und lokale Behörden, benannte Stellen usw. – von Bedeutung. Doch was ändert sich mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tatsächlich? Wie bereiten sich Betonfertigteilhersteller auf diese Veränderungen vor?
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