Die Aktualisierung der Zulassungen Z-15.7-239 und Z-15.7-240 für den Schöck Isokorb bringen zusätzliche Vorteile bei der Planung und Umsetzung von Balkonen, Laubengängen und Attiken mit sich. Die wesentliche Neuerung der Zulassungen ist, dass ab sofort deutlich größere Dehnfugenabstände realisiert werden können, als dies bislang der Fall war.
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