Ein Niedrigenergiehaus ist in Artikel 2 der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden definiert als „ein Gebäude mit sehr hoher Energieeffizienz“. Der sehr geringe Energiebedarf muss zu einem wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden – inkl. Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt werden. Für eine solche Nettobilanz des exter- nen Energieverbrauchs hat ein Planer zwei Möglichkeiten: den Energiebedarf des Gebäudes verringern oder die Energieproduktion im System „Gebäude" erhöhen. Ein geringerer Energiebedarf kann erreicht werden durch eine bessere Leistung der Gebäudehülle oder durch HLK-Anlagen mit niedrigem Energieverbrauch. Ein intelligenter und kosteneffektiver Ansatz für (nahezu) Nullenergiehäuser liegt in der Nutzung der Eigenschaften von Beton, insbesondere seiner Wärmespeicherkapazität.
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